Eine zur Aufnahme maßgebliche Altersgrenze existiert in der Verhinderungspflege nicht. Es können auch Personen aufgenommen werden, die das 18.Lebensjahr noch nicht erreicht haben oder älter als 60 Jahre sind. Das maßgebliche Kriterium für eine Aufnahme ist eine körperliche Behinderung. Die Verhinderungspflege erfolgt gemäß Pflegeversicherungsgesetz.
Die Verhinderungspflege ermöglicht es überlasteten oder vorübergehend verhinderten pflegenden Angehörigen, ihre Betreuung für eine begrenzte Zeit auf die Mitarbeiter des Zentrums zu übertragen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten oder müssen.
Die Verhinderungspflege ermöglicht es überlasteten oder vorübergehend verhinderten pflegenden Angehörigen, ihre Betreuung für eine begrenzte Zeit auf die Mitarbeiter des Zentrums zu übertragen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten oder müssen.
